PIN AG: Post sammeln und irgendwann zustellen
Geschrieben von Markus Stanczyk amKonkurrenz belebt das Geschäft. Das gilt natürlich auch für die Zustellung von Briefen, Buchsendungen etc. So gibt es in Berlin neben der Deutschen Post AG die PIN AG als weiteren "Dienstleister". Wer mit Behörden zu tun hat, hat sicherlich schon einmal durch die PIN AG zugestellte Briefe erhalten.
Leider führt diese Konkurrenz nicht dazu, daß sich für den Empfänger etwas verbessert.
Heute hatte ich drei Briefe im Briefkasten, die zunächst gesammelt wurden, wie man an den Poststempeln sehen kann: Das erste Schreiben war vom 7. März 2024, das zweite vom 12. März 2024 und das dritte vom 15. März 2024. Es entsteht hierbei der Eindruck, daß die PIN AG erst bei Erreichen einer gewissen Anzahl beginnt, die Sendungen zuzustellen.
Die lange Laufzeit ist schon ärgerlich, wenn man auf ein dringend benötigtes Rezept wartet. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Postsendungen Bescheide beinhalten und die Laufzeit die in § 41 Abs. 2 S. 2 BVwVfG niedergelegte Drei-Tages-Frist, ab der ein Bescheid als zugegangen gilt, übersteigt. Zwar gilt bei der Fristberechnung der Tag des späteren Zugangs gemäß § 41 Abs. 2 S. 3 BVwVfG als Fristbeginn. Dennoch gerät man – vor allem bei häufig verlängerten Laufzeiten – bei den Ämtern in Erklärungsnot.
Die PIN AG wurde übrigens als PIN intelligente dienstleistungen AG[1] gegründet. Sieht man einfach mal davon ab, daß es nicht besonders intelligent, ist, das Substantiv "Dienstleistungen" kleinzuschreiben, so habe ich eine davon gute Vorstellung, warum die Wörter "intelligente" und "dienstleistungen" aus dem Namen herausgenommen wurden.
Quelle:
- https://pin-ag.de/wir-ueber-uns, Abruf: 18. März 2024
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